ZWEIRAD-KLASSEN
KLASSE AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), Zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor, Dreirädrige Kleinkrafträder und Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien): maximal 350 kg
KLASSE A
„Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter 24 Jahre bzw. 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 bzw. 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
ohne Befristung der Geltungsdauer
Beinhaltet die Klassen A1, A2 und AM
KLASSE A1
Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW
Mindestalter: 16
ohne Befristung der Geltungsdauer
kein Vorbesitz erforderlich
beinhaltet Klasse AM
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
KLASSE A2
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18
ohne Befristung der Geltungsdauer
kein Vorbesitz erforderlich
beinhaltet Klasse A1 und AM